Der Schweinekrieg zu Merkelbach

Mit dem Anwachsen der bisherigen Einzelhöfe und Weiler zu geschlossenen Dörfern bildeten diese bald eigene Wirtschafts- und Interessenzonen aus. Doch in den Waldgebieten, die bisher der Allgemeinheit zur Nutzung überlassen waren, kam es unausweislich zu Überschneidungen der Grenzen der benachbarten Gemeinden.

Die nutzbaren Flächen waren schon vor 400 Jahren recht knapp geworden und die Existenz der Menschen war dadurch bedroht.
Also versuchte man möglichst beim Nachbarn zu holen, was einem selbst fehlte.
Die Hatterter machten 1613 einen Versuch in die Merkelbacher Gemarkung einzudringen. Damals beließen es die Merkelbacher nicht nur dabei, ihnen Vieh zu pfänden, sondern legten auch über den Juristen Dr. Rudolph Holtmann Klage ein.
Für Merkelbach endete dieses Verfahren positiv. 


Zehn Jahre später, im Oktober 1623 trieben die Hatterter ihre Schweineherde zur Bucheckernmast in die Schlenke. Bei der nachfolgenden Pfändung (die Merkelbacher trieben die Schweine in einen Stall in Merkelbach) kam es zu einigen Gewalttätigkeiten und Hattert klagte vor Gericht.

Die Hatterter argumentierten vor Gericht, dass die Schweine schon seit Menschengedenken in den Wald bei Merkelbach getrieben wurden. Für die Freilassung der Schweine wollten die Hatterter den Merklebachern eine Bürgschaft geben. Merkelbach dachte nicht daran, die Tiere auch gegen Bürgschaft freizugeben.
Der Gerichtsgang brachte keiner der beiden Parteien das gewünschte Ergebnis. Da keine Gemeinde das alleinige Besitzrecht nachweisen konnte, entschied das Gericht. daß sie das strittige Gebiet weiterhin gemeinsam benutzen sollten.
Durch die Pest im Jahre 1635/36 und den 30jährigen Krieg wurde die Bevölkerung dermaßen reduziert, dass nur noch wenige Leute in Merkelbach und Hattert lebten, welche sich den Wald teilten.
Im Jahre 1676 kam es aber wieder zu Unstimmigkeiten in Sachen Schlenke. Der Streit ging weiter, 1699 pfändeten die Hatterter das Vieh der Merkelbacher. Im Jahre 1725 kam es zum Prozess zwischen Merkelbach und den Gemeinden Hachenburg, Hattert und Altstadt. Diese wollten das Vieh der Merkelbacher aus ihren Gemarkungen heraus haben.  
Erst im Jahre 1751 wurde der Streit um das Weiderecht beigelegt. Der finanzielle Schaden für die Gemeindekassen war immens. Der ganze Schweinekrieg zu Merkelbach dürfte zwischen ein- bis zweitausend Gulden verschlungen haben.